Antworten zu Covid-19
Wir haben wichtige Informationen zu den folgenden Themen für Sie zusammengefasst:
- Bei Infektzeichen...
- Bei Covid-19-Nachweis ohne Infektzeichen...
- Covid-19-PCR-tests für unsere Patienten...
- Die Covid-Impfung
Die Covid-Impfung
kann in unserer Praxis erfolgen. Ab sofort kann eine Auffrischungsimpfung mit dem Impfstoff Comiranty/Biontech, angepasst an die Omikron-Variante XBB.1.5 für Menschen ab 60 Jahren, immungeschwächte/vorerkrankte und beruflich exponierte Personen erfolgen. Parallel wird für diese Personengruppen die Grippeimpfung angeboten. Beide Impfungen können an einem Termin durchgeführt werden.
(Covid-Impfungen mit Seren anderer Hersteller führen wir derzeit nicht durch).
Die Covid-Auffrischungsimpfung ist empfohlen, wenn die letzte Covid-Impfung oder der letzte Covid-Infekt 12 Monate vorüber ist.
siehe RKI:
Implementierung der COVID-19-Impfung in die allgemeinen Empfehlungen der STIKO 2023 (Aktualisierung Epid Bull 4/2023)
Die Empfehlungen zur COVID-19-Impfung wurden in die aktuellen STIKO-Empfehlungen integriert. Wie das Epidemiologische Bulletin 21/2023 ausführt, wird allen Personen ab 18 Jahren eine Basisimmunität bestehend aus drei Antigenkontakten (Impfung oder Infektion, aber mit mind. zwei Impfstoffdosen) empfohlen. Zudem empfiehlt die STIKO Personen mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe (Personen im Alter ≥ 60 Jahre, Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit relevanten Grundkrankheiten, BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege), einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko (medizinisches oder pflegerisches Personal) sowie Familienangehörigen und engen Kontaktpersonen von Personen unter immunsuppresiver Therapie, die durch eine COVID-19-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können, weitere Auffrischimpfungen – i.d.R. im Abstand von ≥ 12 Monaten zum letzten Antigenkontakt, vorzugsweise im Herbst.
Siehe Epid. Bulletin: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2023/Ausgaben/21_23.pdf?__blob=publicationFile
Neue Regelung bei Covid19- Infekt oder Kontakt zu infizierten Personen:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtliche-regelungen
Bei Infektzeichen
(Fieber, Husten, Schnupfen etc.) melden Sie sich bitte zuerst telefonisch in der Praxis. Wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen bezüglich Behandlung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das gilt auch für nicht-Covid-Infekte.
Auch wenn es keine Isolationspflicht bei Covid-Infekten mehr gibt, ist es sinnvoll, unnötige Kontakte zu unterlassen und für den Transfer z.B. zur Praxis den eigenen PKW oder ggf. die Fahrt mit einer engen Kontaktpersonen zu nutzen oder einen Gang zu Fuss zu machen. Eine Nutzung von Taxi oder öffentlichen Verkehrsmittel bedeutet eine Ansteckungsgefahr für Andere.
Ein von Ihnen getragener Mundschutz schützt andere vor von Ihren Keimen!
Bei Covid-19 Nachweis ohne Infektzeichen
In unklaren Situationen melden Sie sich bitte telefonisch in der Praxis.
Bei fehlenden Krankheitszeichen kann von uns keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden.
Covid-19-PCR Tests für unsere Patienten
Abstriche nach den gesetzlichen Vorgaben oder bei Infekten, bei ambulanten Operationen/Aufnahmen in Pflegeheime u.ä. können telefonisch vereinbart werden. Bitte melden Sie sich möglichst bis zum Vortag an.
Schnelltests führen wir nicht durch!
PCR-tests vor Reisen führen wir als Privatleistung durch. Bitte erkundigen Sie sich vorher selbst nach den Einreisebedingungen (Frage Art des Tests und Testzeitpunkt vor Reise). Sie erhalten nach Abstrich ein Attest in Deutsch und Englisch. Auch Abstriche vor Klinikaufenthalten oder Heimaufnahmen sind nicht Leistungen der Krankenkasse, wenn sie in der Praxis durchgeführt werden.