Antworten zu Covid-19
Wir haben wichtige Informationen zu den folgenden Themen für Sie zusammengefasst:
- Bei Infektzeichen...
- Bei Covid-19-Kontakt ohne Infektzeichen...
- Covid-19-PCR-tests für unsere Patienten...
- Die Covid-Impfung
Die Covid-Impfung
kann in unserer Praxis erfolgen. Sollten Sie noch keinen Termin bekommen haben, können Sie uns gerne anrufen.
Hier einige Informationen zu häufig gestellten Fragen:
Wir führen für unsere Patienten ab dem 12. Lebensjahr Erst-, Zweit- und Drittimpfungen gegen Covid-19 durch. Kinderimpfungen unter 12 Jahren sind in unserer Praxis nicht möglich. Die 4. Impfung führen wir durch nach insgesamt 3 Immunereignissen (Impfungen oder Covidinfekten) für:
-alle ab 60. Lebensjahr ab 6 Monate nach der 3. Impfung oder nach 1-2x Impfung und einem oder zwei Covidinfekten (insgesamt 3 Immunereignissen)
-alle Personen ab 12. Lebensjahr, die eine ausgeprägte Immunschwäche haben (z.B. Rheuma- und Tumorpatienten unter Therapie) ab 6 Monate nach der 3. Impfung/Infekt.
-medizinisches Personal und Pflegepersonal frühestens nach 6 Monaten nach der 3. Impfung/Infekt.
Der Abstand von 1. zu 2. Impfdosis soll 3-6 Wochen betragen. Eine 3. Impfung soll im Abstand von mindestens 6 Monaten erfolgen.
Die 4. Impfdosis ab 60. Lebensjahr soll frühestens 6 Monate nach letzter Impfung bzw. nach letztem Covid-Infekt (4 Monate bei Immunschwäche) erfolgen.
Wenn Covid-Infekte durchgemacht wurden, gelten diese auch als "Impfung". Voraussetzung ist aber, dass zu dem vorhergehenden Infekt bzw. zu der vorangehenden Impfung mindestens 3 Monate vergangen sind (bzw bei 1. und 2. Ereignis wie bei der 1. und 2. Impfung mindestens 3-4 Wochen). Wenn der Infektzeitpunkt vom Abstand zum vorhergehenden Covid-Immunereignis her kürzer war, gilt als nächster Impfzeitpunkt oben genannter Abstand zum letzten Ereignis.
Nach erfolgter Johnson-Impfung soll als 2. Dosis eine Dosis mRNA Impfstoff (quasi als Kreuzimpfung) ab 4 Wochen nach Impfung gegeben werden, um den Schutz zu verbessern. Danach soll für alle geimpften Personen mit diesem Schema ab 18. Lebensjahr eine Auffrischung mit 3. Dosis ab 3 Monate nach 2. Dosis durchgeführt werden.
Personen, die bisher nicht geimpft und lediglich (auch mehrfach) infiziert waren, wird dringend eine Impfung empfohlen, weil sich gezeigt hat, dass er reine Immunsschutz durch Infekte nicht ausreichend ist, um schwere Verläufe zu vermeiden.
Siehe Epid. Bulletin: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/Ausgaben/40_22.pdf?__blob=publicationFile
Neue Regelung bei Covid19- Infekt oder Kontakt zu infizierten Personen:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtliche-regelungen
Bei Infektzeichen
(Fieber, Husten, Schnupfen etc.) melden Sie sich bitte telefonisch in der Praxis. Wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen bezüglich Behandlung, ggf. Abstrichentnahme, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Falls bei Infekt ein PCR Abstrich oder offizieller Schnelltest notwendig wird, sind Sie lt. Gesetz ab sofort verpflichtet, sich bestmöglich abzusondern, bis das Abstrichergebnis vorliegt. Bitte nutzen Sie für den Transfer zur Abstrichstelle oder Praxis den eigenen PKW, lassen sich ggf. von engen Kontaktpersonen fahren oder gehen zu Fuss. Eine Nutzung von Taxi oder öffentlichen Verkehrsmittel bedeutet eine Ansteckungsgefahr für Andere.
Das Ergebnis des PCR-Abstrichs liegt in der Regel nach 1-2 Tagen vor. Sie bekommen ein Informationsblatt unseres Labors, mit dessen Hilfe Sie sich vorab schon nach wenigen Stunden selbst per Internet im Labor nach dem Befund erkundigen können. Ausserdem händigen wir Ihnen eine Information über das weitere Vorgehen aus.
Falls der Rachenabstrich einen Covid-19-Nachweis zeigt wird ggf. ein Anruf des Gesundheitsamtes bei Ihnen eingehen. Das erfolgt auch am Wochenende und an Feiertagen. Bitte halten Sie dafür das Telefon frei und bereiten Sie sich vor, indem Sie Kontaktpersonen der letzten Tage und deren Telefonnummern aufschreiben.
Das Gesundheitsamt bespricht ggf. die Quarantäne mit Ihnen. Bei schwerwiegenden Krankheitszeichen melden Sie sich telefonisch zur Behandlung in der Praxis. Bei Erkrankung erfolgt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Hausarzt. Das Gesundheitsamt verschickt in den folgenden Wochen eine Quarantänebescheinigung an Sie, die als Bestätigung beim Arbeitgeber vorlegen können.
Bei Covid-19-Kontakt ohne Infektzeichen
In unklaren Situationen melden Sie sich bitte telefonisch in der Praxis.
Bei fehlenden Krankheitszeichen kann von uns keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden.
Covid-19-PCR Tests für unsere Patienten
Abstriche nach den gesetzlichen Vorgaben oder bei Infekten, bei ambulanten Operationen/Aufnahmen in Pflegeheime u.ä. können telefonisch vereinbart werden. Bitte melden Sie sich möglichst bis zum Vortag an.
Schnelltests und die Bürgertestung führen wir nicht durch!
PCR-tests vor Reisen führen wir als Privatleistung durch. Bitte erkundigen Sie sich vorher selbst nach den Einreisebedingungen (Frage Art des Tests und Testzeitpunkt vor Reise). Sie erhalten nach Abstrich ein Attest in Deutsch und Englisch. Auch Abstriche vor Klinikaufenthalten oder Heimaufnahmen sind nicht Leistungen der Krankenkasse, wenn sie in der Praxis durchgeführt werden.